Kaiserliche Erlässe

Diese Erlässe, bekannt unter dem chinesisch-japanischen Namen Semmyo »Ausrufung kaiserlichen Erlasses« wie unter dem rein japanischen Mikoto-nori (Ausrufung erhabenen Wortes) ahmen die Sprache der Riten, Norito’ der vorigen Epoche nach, einzelne sind bereits in mehr oder minder chinesischem Stile verfaßt. In der Sammlung Shoku-Nihongi vom Jahre 797 sind uns 62 Te-te erhalten.

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Erlaß bei einem Regierungswechsel

Kaiser Mommu (697 n. Chr.), Urheber des ein Jahrtausend geltenden Rechtsbuches Taihoryo, erklärt in diesem juristischen Dokument die ruhige Weitergeltung aller Gesetze (so wie etwa ein römischer Prätor), da die naive Auffassung eine wirkliche Sukzession auch in den Dingen der öffentlichen Gewalt noch nicht kennt. Auch die Residenz wechselte noch kurz vorher mit jedem Herrscher, nicht anders als bei den deutschen Königen des Mittelalters.

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»Der Kaiser, welcher als gegenwärtiger Gott über das Land der Großen Acht Inseln herrscht, kündet seinen großen Befehl, um seinen großen Befehl zu verkünden: Ihr versammelten Prinzen, Fürsten, Großwürdenträger und sämtlichen Beamten, sowie alles Volk unter dem Himmel, vernehmet! So künde ich: Höret den großen Befehl des Kaisers, der den großen, erhabenen, hohen, breiten, dicken Befehl befolgt, ihm (seinerseits) erteilt und zur Aufgabe gemacht von dem (bisherigen) Souverän (der abgedankten Kaiserin Jito), deren Regierung im hohen Himmelsgefilde begonnen hat, seit dem erlauchten Zeitalter des ersten souveränen Ahnen bis zum gegenwärtigen Mittelalter sich auf die souveränen erlauchten Söhne Generation für Generation vererbt hat, und von der Kaiserin als erlauchtem Kinde der Himmelsgottheit und als gegenwärtige Gottheit geleitet wird. Dieser Befehl des neuen Kaisers verkündet, daß er im Sinne seines göttlichen Auftrages das Reich in Ordnung und Frieden zu halten und das Volk zu lieben und zu streicheln gedenkt.

Ihr Beamten allesamt bis zu den Statthaltern, denen die Regierung aller Provinzen anvertraut ist, höret daher den Befehl, daß man gegen die Landesgesetze, die der Kaiser eingeführt hat, sich weder wissentlich noch unwissentlich vergehen darf, und daß man sich bestreben soll, mit hellem, klarem und geradem Sinne treu und ohne jedwede Versäumnis dem Staatsdienste sich zu widmen. Wer daher das oben Gesagte treu und gewissenhaft befolgt, der soll je nach seinem Verdienste gelobt und befördert werden. Vernehmet ihr alle den Befehl des Kaisers. Also künde ich.«

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Kaiserlicher Nachruf auf den Fujiwara-Kanzler Nagate (771 n. Chr.)

Dieser ›Erlaß‹ ist ganz im Geiste und in der Sprache der ›Totenklagen‹ primitiver Völker abgefaßt als eine offenbare Besänftigung der abgeschiedenen Seele. Er wurde im Hause des Kanzlers rezitiert.

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»Wir (beiden) künden die große erlauchte Rede, die der Kaiser an den Kanzler zur Linken Fujiwara richtet. In seiner großen erlauchten Rede kündet der Kaiser: Indem Wir erwarten, daß du, o Kanzler, am nächsten Tage zum Dienst am Hofe erscheinen werdest, bist du aber nicht gesundet und zu Hofe gekommen, sondern Wir vernehmen, daß du den kaiserlichen Hof verlassen und in die Ferne gegangen. Da dachten Wir, man sage die Unwahrheit, oder es sei ein törichtes Gerede. Wenn es aber Wahrheit ist, wem hast du die Leitung des großen Staatsamtes, das du bis jetzt bekleidet hast, anvertraut und bist in die Ferne gegangen? Wem hast du es übergeben und bist in die Ferne gegangen? O wie leidvoll, o wie traurig, Unser großer Kanzler! Mit wem sollen Wir Uns nun besprechen, wen sollen Wir um Rat fragen? So weinen Wir voll Gram, Bedauern, Schmerz und Trauer. Also kündet des Kaisers große Rede. So künden Wir.

O, wie gramvoll, wie bedauernswürdig! Von heute an können Wir nicht mehr hören von der Regierung, die der große Kanzler leitet; von morgen an werden Wir nicht mehr sehen die Gestalt, in der der große Kanzler ehrerbietig diente. Indem die Monate und Tage sich häufen, wird nur Beklagenswertes mehr und mehr zutage treten; indem Jahre und Monde sich häufen, wird nur Unerfreuliches sich immerfort mehren. Mein großer Kanzler! Mit wem wirst du die Frühlings- und Herbstpracht sehen und dich daran erfreuen? Mit wem wirst du die schönen Berg- und Flußlandschaften schauen und dich daran ergötzen? So klagen Wir und sind bekümmert. Also kündet die erlauchte Rede des Kaisers. Also künden Wir.

Da du, o großer Kanzler, in der Leitung aller Regierungsgeschäfte unermüdlich warst und sie nimmer ins Schwanken geraten ließest und über Prinzen und Großwürdenträger unparteiisch, schlicht und gerecht waltetest und das gesamte Volk mit weiter und breiter Güte lenktest, und nicht nur dies allein, sondern weil du, ohne den Hof des Souveräns auch nur für kurze Zeit zu verlassen und zu ruhen, deine Dienste geleistet hast, morgens und abends, bei Tag und bei Nacht, nur darüber denkend, wie du für die Regierung des Landes das Beste träfest, und wie das gesamte Volk in Ruhe und Frieden leben könne, so waren Wir voll Hochachtung vor dir, heiter, ruhig, vertrauensvoll. Da aber hast du plötzlich unseren Hof verlassen und bist in die Ferne gegangen. So sind Wir voll Gram und Leid, nicht wissend, was Wir sagen sollen, nicht wissend, was Wir tun sollen. Also kündet die erlauchte Rede des Kaisers. Also künden Wir.

Und wiederum die Rede teilend, kündet der Kaiser: Wir werden auch die Kinder der Familie von dir, o großer Kanzler, der du dich weit und breit verdient gemacht hast, nicht im Stich lassen, sondern Wir werden sie erheben, besuchen und Uns um sie kümmern. Auch sollst du, o großer Kanzler, deine Wanderung in die Ferne tun, frei von Sorgen um deine Hinterbliebenen, mit ungestörter Ruhe des Herzens in Frieden und Seligkeit. Also kündet die erlauchte Rede des Kaisers. – Also künden Wir.

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Straferlaß des Kaisers Kwammu (789)

»Der Oberbefehlshaber Ki no Kosami vom oberen vierten Rang der zweiten Klasse und die anderen, welche die aufständischen Emishi (Ainu) im Lande Michinoku niederzuwerfen ernannt worden waren, haben den anbefohlenen Plan nicht befolgt, und ohne die Länder des Hinterlandes, worein sie eindringen sollten, gründlich zu durchziehen, sind sie nach verlorener Schlacht und nutzlos aufgebrauchtem Proviant zurückgekehrt. Dies sollte eigentlich den Gesetzen gemäß bestraft werden; aber gedenkend ihrer bisherigen Dienste läßt der Kaiser ihnen Verzeihung angedeihen. Sodann waren Ikeda no ason Nahira, der zweite Befehlshaber der Garnison (in Michinoku) vom unteren fünften Rang der zweiten Klasse, und Abe no Sashima no omi Suminawa vom äußeren unteren vierten Rang zweiter Klasse und Andere ungehorsam und feige, haben das Maß fürs Vorrücken und Zurückziehen verloren (sind in Verlegenheit geraten) und den günstigen Augenblick zum Schlagen versäumt. Wollte man kraft der Gesetze gegen sie verfahren, so würde Suminawa die Strafe der Enthauptung und Nahira die Entsetzung vom Amt und Konfiskation seiner Rangmütze verdienen. Doch weil Suminawa sich durch seine lange Beschützung der Grenzen des Reiches verdient gemacht hat, lassen Wir ihm die Strafe der Enthauptung nach und nehmen ihm nur die Rangmütze; und dem Nahira erlassen Wir wegen des Verdienstes, das er sich erwarb, als er die ertrinkenden Krieger im Hafen von Higami rettete, die Strafe der Konfiskation der Rangmütze. Außerdem belohnen Wir die Leute von geringem Verdienst je nach der Größe oder Kleinheit desselben, und die Leute mit geringem Fehl lassen Wir passieren, ohne die Gesetze anzurufen. Also lautet der Befehl des großen Kaisers. Vernehmet es alle! – Also künde ich.«

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